AGB

AGB
1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Lieferungen und Leistungen der CVIX Elektrotechnik GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern (§ 1 UGB) und Verbrauchern (§ 1 KSchG).

1.2 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Zustimmung.

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Arbeitsbeginn zustande.
2.3 Änderungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

3.1 Maßgeblich ist die Leistungsbeschreibung im Angebot.
3.2 Technisch notwendige Änderungen bleiben vorbehalten.
3.3 Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig.

4. Preise

4.1 Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
4.3 Überschreitungen bis 15 % gelten als genehmigt. Darüber hinaus wird der Auftraggeber informiert.

5. Abschlagszahlungen

5.1 Bei Projekten mit längerer Ausführungsdauer ist der Auftragnehmer berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Baufortschritt zu legen.
5.2 Abschlagszahlungen sind binnen 14 Tagen fällig.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
6.2 Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB.
6.3 Mahnspesen und Inkassokosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6.4 Bei Verzug kann der Auftragnehmer die Arbeiten einstellen.

7. Notdienstregelung

7.1 Für Einsätze außerhalb der regulären Geschäftszeiten (abends, nachts, Wochenende, Feiertage) gelten gesonderte Notdienstzuschläge.
7.2 Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder individueller Vereinbarung.

8. Materialpreisänderungen

8.1 Bei erheblichen Preissteigerungen von Materialien (z. B. Kabel, Verteiler, Elektronikkomponenten), die zwischen Angebotslegung und Leistungserbringung eintreten, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Mehrkosten weiterzuverrechnen, sofern diese nicht vorhersehbar waren.

9. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber hat geeignete Arbeitsbedingungen sicherzustellen (Zugang, Stromversorgung, Freilegung von Arbeitsbereichen).
9.2 Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

10. Baustellenrisiken / Bauseitige Mängel

10.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die auf bestehende Installationen, verdeckte Leitungen oder mangelhafte Bausubstanz zurückzuführen sind.
10.2 Schäden durch nicht erkennbare Leitungsverläufe oder fehlende Pläne gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers, sofern kein grobes Verschulden vorliegt.

11. Termine

11.1 Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.
11.2 Höhere Gewalt (z. B. Lieferengpässe, Streik, behördliche Maßnahmen) verlängert Fristen angemessen.

12. Gewährleistung
Gegenüber Unternehmern:

12.1 Gewährleistungsfrist: 12 Monate.
12.2 Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Gegenüber Verbrauchern:

12.3 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen gemäß ABGB.

13. Haftung

13.1 Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
13.3 Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
13.4 Die Haftung ist der Höhe nach mit der Auftragssumme begrenzt.

14. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der CVIX Elektrotechnik GmbH.

15. Rücktritt / Stornierung

15.1 Bei Rücktritt durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.
15.2 Bei Sonderanfertigungen besteht kein Rücktrittsrecht.

16. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO. Details siehe Datenschutzerklärung.

17. Gerichtsstand

17.1 Es gilt österreichisches Recht.
17.2 Gerichtsstand ist — soweit zulässig — das sachlich zuständige Gericht am Sitz der CVIX Elektrotechnik GmbH.

18. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.